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Gemeinnützige Zwecke | Gemeinnützige Zwecke | ||||
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f | 1 | (1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit | f | 1 | (1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit |
2 | darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder | 2 | darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder | ||
3 | sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit | 3 | sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit | ||
4 | ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute | 4 | ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute | ||
5 | kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie | 5 | kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie | ||
6 | oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, | 6 | oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, | ||
7 | insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein | 7 | insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein | ||
8 | sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen | 8 | sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen | ||
9 | vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen | 9 | vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen | ||
10 | Rechts zuführt. | 10 | Rechts zuführt. | ||
11 | (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der | 11 | (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der | ||
12 | Allgemeinheit anzuerkennen: | 12 | Allgemeinheit anzuerkennen: | ||
13 | 1. | 13 | 1. | ||
14 | die Förderung von Wissenschaft und Forschung; | 14 | die Förderung von Wissenschaft und Forschung; | ||
15 | 2. | 15 | 2. | ||
16 | die Förderung der Religion; | 16 | die Förderung der Religion; | ||
17 | 3. | 17 | 3. | ||
18 | die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen | 18 | die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen | ||
19 | Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren | 19 | Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren | ||
20 | Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; | 20 | Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; | ||
21 | 4. | 21 | 4. | ||
22 | die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; | 22 | die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; | ||
23 | 5. | 23 | 5. | ||
24 | die Förderung von Kunst und Kultur; | 24 | die Förderung von Kunst und Kultur; | ||
25 | 6. | 25 | 6. | ||
26 | die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; | 26 | die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; | ||
27 | 7. | 27 | 7. | ||
28 | die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der | 28 | die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der | ||
29 | Studentenhilfe; | 29 | Studentenhilfe; | ||
30 | 8. | 30 | 8. | ||
31 | die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des | 31 | die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des | ||
32 | Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des | 32 | Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des | ||
n | 33 | Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; | n | 33 | Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des |
34 | Hochwasserschutzes; | ||||
34 | 9. | 35 | 9. | ||
35 | die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich | 36 | die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich | ||
36 | anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- | 37 | anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- | ||
37 | Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen | 38 | Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen | ||
38 | Einrichtungen und Anstalten; | 39 | Einrichtungen und Anstalten; | ||
39 | 10. | 40 | 10. | ||
n | 40 | die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für | n | 41 | die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, |
41 | Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, | 42 | für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, | ||
42 | Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte | 43 | Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte | ||
43 | und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an | 44 | und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an | ||
44 | Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für | 45 | Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für | ||
n | 45 | Vermisste; | n | 46 | Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer |
47 | geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung | ||||
48 | diskriminiert werden; | ||||
46 | 11. | 49 | 11. | ||
47 | die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; | 50 | die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; | ||
48 | 12. | 51 | 12. | ||
49 | die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie | 52 | die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie | ||
50 | der Unfallverhütung; | 53 | der Unfallverhütung; | ||
51 | 13. | 54 | 13. | ||
52 | die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der | 55 | die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der | ||
53 | Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; | 56 | Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; | ||
54 | 14. | 57 | 14. | ||
55 | die Förderung des Tierschutzes; | 58 | die Förderung des Tierschutzes; | ||
56 | 15. | 59 | 15. | ||
57 | die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; | 60 | die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; | ||
58 | 16. | 61 | 16. | ||
59 | die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; | 62 | die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; | ||
60 | 17. | 63 | 17. | ||
61 | die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; | 64 | die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; | ||
62 | 18. | 65 | 18. | ||
63 | die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; | 66 | die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; | ||
64 | 19. | 67 | 19. | ||
65 | die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; | 68 | die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; | ||
66 | 20. | 69 | 20. | ||
67 | die Förderung der Kriminalprävention; | 70 | die Förderung der Kriminalprävention; | ||
68 | 21. | 71 | 21. | ||
69 | die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); | 72 | die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); | ||
70 | 22. | 73 | 22. | ||
n | 71 | die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; | n | 74 | die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; |
72 | 23. | 75 | 23. | ||
73 | die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des | 76 | die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des | ||
74 | traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des | 77 | traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des | ||
75 | Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des | 78 | Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des | ||
n | 76 | Modellflugs und des Hundesports; | n | 79 | Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; |
77 | 24. | 80 | 24. | ||
78 | die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich | 81 | die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich | ||
79 | dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte | 82 | dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte | ||
80 | Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den | 83 | Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den | ||
81 | kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; | 84 | kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; | ||
82 | 25. | 85 | 25. | ||
83 | die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, | 86 | die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, | ||
t | 84 | mildtätiger und kirchlicher Zwecke. | t | 87 | mildtätiger und kirchlicher Zwecke; |
88 | 26. | ||||
89 | die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung | ||||
90 | der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und | ||||
91 | Föten. | ||||
85 | Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber | 92 | Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber | ||
86 | die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet | 93 | die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet | ||
87 | entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig | 94 | entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig | ||
88 | erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine | 95 | erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine | ||
89 | Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für | 96 | Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für | ||
90 | Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist. | 97 | Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist. |
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