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Sportliche Veranstaltungen | Sportliche Veranstaltungen | ||||
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t | 1 | Sportliche Veranstaltungen | t | 1 | Sportliche Veranstaltungen |
Sportliche Veranstaltungen | Sportliche Veranstaltungen | ||||
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f | 1 | (1) Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind ein Zweckbetrieb, | f | 1 | (1) Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind ein Zweckbetrieb, |
2 | wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt 45 000 Euro im Jahr | 2 | wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt 45 000 Euro im Jahr | ||
3 | nicht übersteigen. Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbung | 3 | nicht übersteigen. Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbung | ||
4 | gehören nicht zu den sportlichen Veranstaltungen. | 4 | gehören nicht zu den sportlichen Veranstaltungen. | ||
5 | (2) Der Sportverein kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit des | 5 | (2) Der Sportverein kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit des | ||
6 | Körperschaftsteuerbescheids erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 | 6 | Körperschaftsteuerbescheids erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 | ||
7 | Satz 1 verzichtet. Die Erklärung bindet den Sportverein für mindestens | 7 | Satz 1 verzichtet. Die Erklärung bindet den Sportverein für mindestens | ||
8 | fünf Veranlagungszeiträume. | 8 | fünf Veranlagungszeiträume. | ||
9 | (3) Wird auf die Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 verzichtet, sind sportliche | 9 | (3) Wird auf die Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 verzichtet, sind sportliche | ||
10 | Veranstaltungen eines Sportvereins ein Zweckbetrieb, wenn | 10 | Veranstaltungen eines Sportvereins ein Zweckbetrieb, wenn | ||
11 | 1. | 11 | 1. | ||
12 | kein Sportler des Vereins teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung | 12 | kein Sportler des Vereins teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung | ||
13 | oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner | 13 | oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner | ||
14 | sportlichen Betätigung zu Werbezwecken von dem Verein oder einem Dritten über | 14 | sportlichen Betätigung zu Werbezwecken von dem Verein oder einem Dritten über | ||
15 | eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält und | 15 | eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält und | ||
16 | 2. | 16 | 2. | ||
17 | kein anderer Sportler teilnimmt, der für die Teilnahme an der Veranstaltung | 17 | kein anderer Sportler teilnimmt, der für die Teilnahme an der Veranstaltung | ||
18 | von dem Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem Verein über eine | 18 | von dem Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem Verein über eine | ||
19 | Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. | 19 | Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. | ||
20 | Andere sportliche Veranstaltungen sind ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher | 20 | Andere sportliche Veranstaltungen sind ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher | ||
21 | Geschäftsbetrieb. Dieser schließt die Steuervergünstigung nicht aus, wenn die | 21 | Geschäftsbetrieb. Dieser schließt die Steuervergünstigung nicht aus, wenn die | ||
22 | Vergütungen oder andere Vorteile ausschließlich aus wirtschaftlichen | 22 | Vergütungen oder andere Vorteile ausschließlich aus wirtschaftlichen | ||
23 | Geschäftsbetrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, oder von Dritten geleistet | 23 | Geschäftsbetrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, oder von Dritten geleistet | ||
24 | werden. | 24 | werden. | ||
t | t | 25 | (4) Organisatorische Leistungen eines Sportdachverbandes zur Durchführung | ||
26 | von sportlichen Veranstaltungen sind ein Zweckbetrieb, wenn an der sportlichen | ||||
27 | Veranstaltung überwiegend Sportler teilnehmen, die keine Lizenzsportler sind. | ||||
28 | Alle sportlichen Veranstaltungen einer Saison einer Liga gelten als eine | ||||
29 | sportliche Veranstaltung im Sinne des Satzes 1. Absatz 1 Satz 2 gilt | ||||
30 | entsprechend. |
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