Lade...
Lade...
Ausnahmen | Ausnahmen | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Die in § 10 Abs. 1 Nr. 9 vorgeschriebene Angabe des Verfalldatums kann | f | 1 | (1) Die in § 10 Abs. 1 Nr. 9 vorgeschriebene Angabe des Verfalldatums kann |
2 | entfallen bei Arzneimitteln, die an die Bundeswehr, die Bundespolizei sowie | 2 | entfallen bei Arzneimitteln, die an die Bundeswehr, die Bundespolizei sowie | ||
3 | für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes an Bund oder Länder abgegeben | 3 | für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes an Bund oder Länder abgegeben | ||
4 | werden. Die zuständigen Bundesministerien oder, soweit Arzneimittel an | 4 | werden. Die zuständigen Bundesministerien oder, soweit Arzneimittel an | ||
5 | Länder abgegeben werden, die zuständigen Behörden der Länder stellen sicher, | 5 | Länder abgegeben werden, die zuständigen Behörden der Länder stellen sicher, | ||
6 | dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit auch bei solchen Arzneimitteln | 6 | dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit auch bei solchen Arzneimitteln | ||
7 | gewährleistet sind. | 7 | gewährleistet sind. | ||
8 | (2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung | 8 | (2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung | ||
9 | Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses | 9 | Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses | ||
10 | Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen für den Bereich der Bundeswehr, der | 10 | Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen für den Bereich der Bundeswehr, der | ||
11 | Bundespolizei, der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Zivil- und | 11 | Bundespolizei, der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Zivil- und | ||
12 | Katastrophenschutzes zuzulassen, soweit dies zur Durchführung der besonderen | 12 | Katastrophenschutzes zuzulassen, soweit dies zur Durchführung der besonderen | ||
13 | Aufgaben einschließlich der Teilnahme an internationalen Hilfsaktionen in | 13 | Aufgaben einschließlich der Teilnahme an internationalen Hilfsaktionen in | ||
14 | diesen Bereichen gerechtfertigt ist und der Schutz der Gesundheit von Mensch | 14 | diesen Bereichen gerechtfertigt ist und der Schutz der Gesundheit von Mensch | ||
15 | oder Tier gewahrt bleibt. Die Rechtsverordnung wird vom Bundesministerium | 15 | oder Tier gewahrt bleibt. Die Rechtsverordnung wird vom Bundesministerium | ||
16 | für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium | 16 | für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium | ||
17 | erlassen, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren | 17 | erlassen, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren | ||
18 | bestimmt sind. | 18 | bestimmt sind. | ||
19 | (3) Die Rechtsverordnung ergeht, soweit sie den Bereich der Bundeswehr | 19 | (3) Die Rechtsverordnung ergeht, soweit sie den Bereich der Bundeswehr | ||
20 | berührt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung, und, | 20 | berührt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung, und, | ||
21 | soweit sie den Bereich der Bundespolizei und des Zivilschutzes berührt, im | 21 | soweit sie den Bereich der Bundespolizei und des Zivilschutzes berührt, im | ||
n | 22 | Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, jeweils ohne Zustimmung des | n | 22 | Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, jeweils |
23 | Bundesrates; soweit die Rechtsverordnung den Bereich der | 23 | ohne Zustimmung des Bundesrates; soweit die Rechtsverordnung den Bereich der | ||
24 | Bereitschaftspolizeien der Länder oder des Katastrophenschutzes berührt, | 24 | Bereitschaftspolizeien der Länder oder des Katastrophenschutzes berührt, | ||
t | 25 | ergeht sie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern mit Zustimmung | t | 25 | ergeht sie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und |
26 | des Bundesrates. | 26 | Heimat mit Zustimmung des Bundesrates. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.