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Rechte der Hauptversammlung | Rechte der Hauptversammlung | ||||
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t | 1 | Rechte der Hauptversammlung | t | 1 | Rechte der Hauptversammlung |
Rechte der Hauptversammlung | Rechte der Hauptversammlung | ||||
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f | 1 | (1) Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz und in der Satzung | f | 1 | (1) Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz und in der Satzung |
2 | ausdrücklich bestimmten Fällen, namentlich über | 2 | ausdrücklich bestimmten Fällen, namentlich über | ||
3 | 1. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, soweit sie nicht in den | 3 | 1. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, soweit sie nicht in den | ||
4 | Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach | 4 | Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach | ||
5 | dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem | 5 | dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem | ||
6 | Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der | 6 | Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der | ||
7 | Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu wählen sind; | 7 | Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu wählen sind; | ||
8 | 2. die Verwendung des Bilanzgewinns; | 8 | 2. die Verwendung des Bilanzgewinns; | ||
n | n | 9 | 3. das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht für Mitglieder des Vorstands | ||
10 | und des Aufsichtsrats der börsennotierten Gesellschaft; | ||||
9 | 3. die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats; | 11 | 4. die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats; | ||
10 | 4. die Bestellung des Abschlußprüfers; | 12 | 5. die Bestellung des Abschlußprüfers; | ||
11 | 5. Satzungsänderungen; | 13 | 6. Satzungsänderungen; | ||
12 | 6. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung; | 14 | 7. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung; | ||
13 | 7. die Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder | 15 | 8. die Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder | ||
14 | der Geschäftsführung; | 16 | der Geschäftsführung; | ||
t | 15 | 8. die Auflösung der Gesellschaft. | t | 17 | 9. die Auflösung der Gesellschaft. |
16 | (2) Über Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur | 18 | (2) Über Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur | ||
17 | entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt. | 19 | entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt. |
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